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1. Anwendungsbereich
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Geschäften
zugrunde, die wir mit Kaufleuten oder Nichtkaufleuten
abschließen.
2. Angebot, Bestellung und Vertragsinhalt
2.1 Wird mit der Bestellung des Kunden nicht ein von uns
schriftlich gemachtes Angebot unverändert angenommen,
dann kommt der Kaufvertrag erst mit unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande.
2.2 Abreden, die abweichend von unserem schriftlichen Angebot,
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder von einem
schriftlichen Vertrag sowie dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen getroffen werden, sind nur in
Schriftform rechtsgültig. Die Schriftform kann durch unseren
Bestätigungsbrief ersetzt werden. Auch Abänderungen
dieser Schriftform-Vereinbarung bedürfen der schriftlichen
Form.
2.3 Mangels ausdrücklicher, von uns schriftlich bestätigter
Preisvereinbarung sind diejenigen Preise verbindlich, welche
unsere bei Vertragschluss geltenden Preislisten ausweisen.
Nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen
unserer Preislisten, die auf Erhöhungen der Rohstoffpreise,
der Preise von Vorlieferanten oder der Löhne beruhen,
sind verbindlich, wenn die Lieferung erst 4 Monate nach
Vertragsabschluss erfolgt.
2.4 Die Preise verstehen sich, wenn der Kunde den Liefergegenstand
für seinen Beruf oder sein Gewerbe benutzt, zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne jeden Abzug
bei Barzahlung.
2.5 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
2.6 Fällt uns bei den Vertragsverhandlungen ein Verschulden
zur Last, haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
3. Lieferung
3.1 Eine vereinbarte Lieferzeit, deren Ablauf nicht nach dem
Kalender bestimmt ist, beginnt mit Vertragsabschluss.
3.2 Für Aufträge unter € 100,- wird ein Frachtkostenanteil von
€ 15,- berechnet.
3.3 Durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse verlängert
sich die Lieferzeit angemessen. Unvorhergesehene Ereignisse
sind insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen,
Arbeitskampfe sowie alle Verzögerungsursachen, die
wir nicht zu vertreten haben. Bei Eintritt solcher
Verzögerungsursachen
sind beide Vertragsteile berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
3.4 Kommen wir mit der von geschuldeten Lieferung in Verzug,
ist uns vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Halten wir diese Nachfrist nicht ein, dann kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.5 Ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden wegen Verzugs
oder wegen einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit
der Lieferung steht dem Kunden nur zu, wenn uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
Mehrwertsteuer, Diskontspesen sowie der entstandenen
Verzugszinsen und bis zum Ersatz eines weitergehenden
Verzugsschadens vor.
4.2 Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ist
bis auf unseren Widerruf nur zulässig, wenn der Kunde die
Waren für sein Gewerbe benutzt, zu dessen Gegenstand
die Weiterveräußerung gehört. Wird die von uns gelieferte
Ware weiterveräußert, dann sind die dem Kunden hieraus
entstehenden Forderungen gegen den dritten Erwerber
schon jetzt an uns abgetreten.
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4.3 Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren
weder verpfänden
noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen
und anderen Eingriffen durch Dritte ist er verpflichtet, uns
unverzüglich unter Übersendung aller ihm zur Verfugung
stehenden Unterlagen zu unterrichten.
4.4 Tritt beim Kunden eine Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse
ein, welche seine Kreditwürdigkeit zu mindern
geeignet ist, dann ist er zur Herausgabe der unter
Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware erst dann verpflichtet, wenn
wir vom Vertrag nicht zurücktreten.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware getrennt aufzubewahren
und gegen Schaden und Diebstahl zu versichern.
5. Mangelhaftung, Umtausch und Rücknahme
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren
unverzüglich
zu prüfen und erkennbare Mangel innerhalb von 8
Tagen mitzuteilen. Stellen sich später verborgene Mangel
heraus, muss er diese unverzüglich anzeigen.
5.2 Bei allen Mängeln, für welche wir haften, hat der Kunde zunächst
nur Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware.
Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bleibt ihm das Recht
der Minderung oder Wandlung vorbehalten. Ein Anspruch
auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, das
uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt.
5.3 Bei Umtausch und Rücknahme nicht mangelhafter Ware und durch Selbstverschulden durch den Kunden, stellen wir 15% der Bestellsumme der betreffenden Artikel bzw. mindestens Euro 15,00 in Rechnung.
6. Zahlung
6.1 Die Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Wechsel
und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Die Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel gelten
nur dann als Zahlungsmittel, wenn sie ausdrücklich vereinbart
sind.
6.2 Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen oder ist auf
unserer Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben,
sind die Zahlungen Zug um Zug gegen Lieferung der Waren
fällig.
6.3 Sind Ratenzahlungen vereinbart, dann ist der gesamte Restbetrag
zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens
2 Raten in Verzug gerat und der Betrag, mit welchem er
in Verzug ist, mindestens dem 10. Teil des Kaufpreises entspricht.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf
Verzugszinsen
in Hohe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont;
die Geltendmachung des zusätzlichen Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
6.5 Der Kunde kann gegen unsere Zahlungsforderung mit
Gegenansprüchen
nur aufrechnen oder wegen dieser ein Zurückbehaltungsrecht
nur geltend machen, wenn die Gegenanspruche
von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind.
6.6 Zahlung innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen
netto Kasse.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort ist Schwetzingen.
7.2 Das für den Erfüllungsort örtlich zuständige Gericht ist als
Gerichtsstand vereinbart für den Fall, das
a) der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat;
b) Anspruche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht
werden;
c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt
hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist;
d) der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person
des öffentlichen Rechts ist.
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