AGB
KA-WE Reinigungsmittelvertriebs-GmbH
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Geschäften zugrunde, die wir mit Kaufleuten oder Nichtkaufleuten abschließen.

2. Angebot, Bestellung und Vertragsinhalt

2.1 Wird mit der Bestellung des Kunden nicht ein von uns schriftlich gemachtes Angebot unverändert angenommen, dann kommt der Kaufvertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande.

2.2 Abreden, die abweichend von unserem schriftlichen Angebot, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder von einem schriftlichen Vertrag sowie dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen getroffen werden, sind nur in Schriftform rechtsgültig. Die Schriftform kann durch unseren Bestätigungsbrief ersetzt werden. Auch Abänderungen dieser Schriftform-Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form.

2.3 Mangels ausdrücklicher, von uns schriftlich bestätigter Preisvereinbarung sind diejenigen Preise verbindlich, welche unsere bei Vertragschluss geltenden Preislisten ausweisen. Nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen unserer Preislisten, die auf Erhöhungen der Rohstoffpreise, der Preise von Vorlieferanten oder der Löhne beruhen, sind verbindlich, wenn die Lieferung erst 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

2.4 Die Preise verstehen sich, wenn der Kunde den Liefergegenstand für seinen Beruf oder sein Gewerbe benutzt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne jeden Abzug bei Barzahlung.

2.5 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

2.6 Fällt uns bei den Vertragsverhandlungen ein Verschulden zur Last, haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Lieferung

3.1 Eine vereinbarte Lieferzeit, deren Ablauf nicht nach dem Kalender bestimmt ist, beginnt mit Vertragsabschluss.

3.2 Für Aufträge unter € 100,- wird ein Frachtkostenanteil von € 15,- berechnet.

3.3 Durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Unvorhergesehene Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskampfe sowie alle Verzögerungsursachen, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Eintritt solcher Verzögerungsursachen sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Kommen wir mit der von geschuldeten Lieferung in Verzug, ist uns vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Halten wir diese Nachfrist nicht ein, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3.5 Ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden wegen Verzugs oder wegen einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung steht dem Kunden nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
Mehrwertsteuer, Diskontspesen sowie der entstandenen Verzugszinsen und bis zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

4.2 Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ist bis auf unseren Widerruf nur zulässig, wenn der Kunde die Waren für sein Gewerbe benutzt, zu dessen Gegenstand die Weiterveräußerung gehört. Wird die von uns gelieferte Ware weiterveräußert, dann sind die dem Kunden hieraus entstehenden Forderungen gegen den dritten Erwerber schon jetzt an uns abgetreten.

4.3 Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und anderen Eingriffen durch Dritte ist er verpflichtet, uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm zur Verfugung stehenden Unterlagen zu unterrichten.

4.4 Tritt beim Kunden eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, welche seine Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet ist, dann ist er zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erst dann verpflichtet, wenn wir vom Vertrag nicht zurücktreten.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware getrennt aufzubewahren und gegen Schaden und Diebstahl zu versichern.

5. Mangelhaftung, Umtausch und Rücknahme

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mangel innerhalb von 8
Tagen mitzuteilen. Stellen sich später verborgene Mangel heraus, muss er diese unverzüglich anzeigen.

5.2 Bei allen Mängeln, für welche wir haften, hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bleibt ihm das Recht der Minderung oder Wandlung vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, das uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt.
5.3 Bei Umtausch und Rücknahme nicht mangelhafter Ware und durch Selbstverschulden durch den Kunden, stellen wir 15% der Bestellsumme der betreffenden Artikel bzw. mindestens Euro 15,00 in Rechnung.

6. Zahlung

6.1 Die Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel gelten nur dann als Zahlungsmittel, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

6.2 Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen oder ist auf
unserer Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben, sind die Zahlungen Zug um Zug gegen Lieferung der Waren fällig.

6.3 Sind Ratenzahlungen vereinbart, dann ist der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens 2 Raten in Verzug gerat und der Betrag, mit welchem er in Verzug ist, mindestens dem 10. Teil des Kaufpreises entspricht.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Hohe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont; die Geltendmachung des zusätzlichen Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

6.5 Der Kunde kann gegen unsere Zahlungsforderung mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder wegen dieser ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die Gegenanspruche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.6 Zahlung innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto Kasse.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort ist Schwetzingen.

7.2 Das für den Erfüllungsort örtlich zuständige Gericht ist als
Gerichtsstand vereinbart für den Fall, das

a) der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;

b) Anspruche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden;

c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist;

d) der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person
des öffentlichen Rechts ist.

KA-WE Reinigungsmittelvertriebs GmbH - 2012